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Schulen in Kall

Schulen
Die Gemeinde Kall ist Träger von zwei Grundschulen, die Offene Ganztagsschulen (OGS) sind, sowie einer Hauptschule mit gebundenem Ganztagsangebot. Die Teilnahme der Kinder am Offenen Ganztag der beiden Grundschulen ist freiwillig. Diese Schulform gewährleistet eine über die reguläre Unterrichtszeit hinaus, durch fachlich geschultes Personal vorgenommene (Nach-)Mittagsbetreuung der Kinder und erleichtert berufstätigen Eltern bzw. Alleinerziehenden somit die Vereinbarkeit von Kind und Beruf. Bei der Hauptschule Kall handelt es sich um eine gebundene Ganztagsschule. Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 startete jedoch zunächst nur die Klasse 5 in den gebundenen Ganztag, da die Einführung sukzessive erfolgt. Für die Kinder der Klassen, die am gebundenen Ganztag teilnehmen, ist der Nachmittagsunterricht verpflichtend. Darüber hinaus wird ab Februar 2009 auch für die Schüler/innen, die (noch) nicht am gebundenen Ganztag teilnehmen täglich eine freiwillige Betreuung bis 16.00 Uhr angeboten. Das Angebot umfasst ein frisch zubereitetes Mittagessen mit anschließender Hausaufgabenbetreuung durch qualifizierte Kräfte. Im Anschluss können die Schüler/innen vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Förderangebote wahrnehmen.
Gemeinschaftsgrundschule Kall
Gemeinschaftsgrundschule Sistig
Hauptschule Kall
Weitere Schulen in der Gemeinde Kall
Gemeinschaftsgrundschule Kall
Auelstraße 31

53925 Kall

Tel: 02441/5109

Fax: 02441/77 08 84                                                               

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. : Frau Dobring

Leiterin

Sekretariat: Frau Mark

Das Sekretariat ist montags bis donnerstags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.

 

 

Die im Kernort Kall gelegene Gemeinschaftsgrundschule Kall wird derzeit von rund 310 Schülerinnen und Schülern besucht, die von insgesamt 17 Lehrkräften unterrichtet werden.

 

Die Schule versteht sich als eine bewegte, ästhetische und kulturelle Schule, in der Kinder ihre eigenen Interessen und Neigungen entdecken und pflegen können.

 

Seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 ist die Grundschule Kall eine Offene Ganztagsschule (OGS), in der die Kinder auf Wunsch der Eltern bis 16.00 Uhr betreut werden können. Nach einem gemeinsam eingenommenen, gesunden Mittagessen erwartet die Kinder dann ein abwechslungsreiches Nachmittagsangebot: Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Sport- und Bewegungsaktionen wechseln mit musisch-kreativen, lebensweltbezogenen und werkstattorientierten Angeboten ab. Zwischen den Angeboten bestehen stets Rückzugs-, Erholungs- und Spielmöglichkeiten für die Kinder. Durch die Möglichkeit, Projekte auch selbst zu organisieren, lernen die Kinder vor allem Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Bei einigen Angeboten kooperiert die Schule mit dem örtlichen Sportverein und der Musikschule. Das Personal im (Nach-)Mittagsbereich besteht weitgehend aus sozialpädagogischen Fachkräften.

Als Träger der OGS unterstützt der Förderverein die Schule und übernimmt die Mittagsverpflegung der Kinder sowie die Organisation der außerunterrichtlichen Angebote am Nachmittag.

 

In Kooperation mit der Gemeindebücherei Kall nimmt die Schule am "Antolin"-Programm teil, welches die Leseförderung der Kinder spielerisch trainiert.

 

Eine Besonderheit an der Grundschule Kall ist die tiergestützte Pädagogik. Die Schule hält auf dem Gelände u.a. Alpakas (kamelartige Tiere, denen eine beruhigende Wirkung nachgesagt wird). Die Kinder haben beaufsichtigten Zugang zu den Tieren, übernehmen die Fütterung und Pflege und sollen dadurch schon früh verantwortungsbewussten Umgang lernen.


Gemeinschaftsgrundschule Sistig
Pfarrer-Berens-Straße 10

53925 Kall

Tel: 02445/911210

Fax: 02445/911229                                                              

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. : Frau Alfeis

Leiterin

Sekretariat: Frau Fink

Das Sekretariat ist montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 8.00 bis 11.00 Uhr besetzt.

 

 

Rund 175 Schülerinnen und Schüler werden derzeit von insgesamt 10 Lehrkräften an der Gemeinschaftsgrundschule Sistig unterrichtet.

 

Die Schule selbst sieht sich als einen Ort des Lernens und der Gemeinschaft.

 

Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ist die Grundschule Sistig eine Offene Ganztagsschule (OGS), in der die Kinder auf Wunsch der Eltern bis 16.30 Uhr betreut werden können.

Die Kinder, die am Offenen Ganztag teilnehmen, nehmen in der Mittagspause gemeinsam eine frisch zubereitete, gesunde Mahlzeit ein. Anschließend beginnen vielfältige Ganztagsangebote, die von Lehrkräften sowie qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Neben Hausaufgabenbetreuung erhalten die Kinder bei Bedarf individuelle Unterstützung. Projekte im Rahmen der Erlebnispädagogik sowie Sport-, Spiel- und Tanzangebote sorgen für Abwechslung und fördern außerdem die Bewegung der Kinder. Bei Aktionen aus den Bereichen Musik und Kunst können die Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen.

Der Förderkreis unterstützt die Schule als Kooperationspartner und übernimmt die Mittagsverpflegung der Kinder sowie die Organisation der außerunterrichtlichen Angebote.

 

In Kooperation mit der Gemeindebücherei Kall nimmt die Schule am "Antolin"-Programm teil, welches die Leseförderung der Kinder spielerisch trainiert.

 

Im Schuljahr 2007/2008 ging die Grundschule Sistig als Preisträger des Schulentwicklungspreises "gute gesunde Schule" hervor und erfüllt ihre Aufgaben zum Thema Gesundheitsbildung und -erziehung der Kinder vorbildlich.

 

Jährlich besteht für Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, sich am "Tag der offenen Tür" ein persönliches Bild von der Schule zu machen.

 

 

Hauptschule Kall

Auelstraße 47

53925 Kall

Tel: 02441/5651

Fax: 02441/5653
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. : Herr Hück

Leiter

Sekretariat: Frau Reinecke

Das Sekretariat ist montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.

 

 

Die im Kernort Kall gelegene Hauptschule besuchen derzeit rund 265 Schülerinnen und Schüler, die von insgesamt 17 Lehrkräften unterrichtet werden.

 

Die Schule selbst versteht sich als ein "Haus des Lernens", in dem die Schüler/innen sich wohlfühlen und in ihrer Individualität angenommen werden.

 

Die Hauptschule Kall verfügt über modern ausgestattete Fach- und Informatikräume. Die im Schulgebäude ansässige Gemeindebücherei ermöglicht den Schülerinnen und Schülern den jederzeitigen Zugriff auf eine Fülle von (Sach-)Büchern.

Ein eigens eingerichtetes Berufsorientierungsbüro (BOB) bietet alles zum Thema Berufsberatung sowie die Möglichkeit, Bewerbungen zu erstellen und auf Ausbildungsstellensuche zu gehen, um den Schulabgängern/-innen den Einstieg ins Berufsleben so leicht wie möglich zu machen. Im Rahmen der Berufsorientierung und des Berufseinstiegs arbeitet die Schule eng mit zahlreichen ortsansässigen Firmen zusammen.

Mögliche Schulabschlüsse sind sowohl der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, als auch die Fachoberschulreife ("Mittlere Reife") und die Fachoberschulreife + Qualifikation, welche zum Besuch der Höheren Handelsschule oder der Oberstufe des (Wirtschafts-)Gymnasiums berechtigt.

Zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist die Hauptschule in eine Schule mit erweitertem Ganztagsangebot umgewandelt worden. Im Rahmen dieses "gebundenen Ganztags" ist der Nachmittagsunterricht bis 16.00 Uhr für die Schüler/innen verpflichtend. Im Schuljahr 2008/2009 startete zunächst nur die Klasse 5 in den Ganztagsbetrieb, da die Einführung sukzessive erfolgt. Die Schüler/innen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden täglich mit einer warmen, gesunden Mittagsmahlzeit versorgt, für die der Förderverein der Grundschule Kall sorgt. Zur Zeit wird das Mittagessen gemeinsam in den Räumlichkeiten der angrenzenden Grundschule eingenommen, wohin die Kinder von einer Lehrperson begleitet werden. Eine eigene Mensa der Hauptschule wird noch gebaut.

 

Außerhalb des Unterrichts bietet die Schule vielseitige Angebote wie Theater, Sport, Mofakurs, etc. als kreativen Ausgleich zum Schulalltag.

Abwechslungsreiche Freizeitgestaltungen sowie soziale Kontaktmöglichkeiten werden auch durch das im Schulgebäude ansässige Schülercafé, zu dem alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre Zugang haben, ermöglicht.

 

Die Hauptschule Kall steht in Partnerschaft zu einer Schule in Burundi. Durch regelmäßige Aktionen, wie Brötchenverkauf u.ä., engagieren sich die Schüler/innen für ihre Partnerschule und unterstützen diese finanziell mit den erzielten Erlösen.

 

Die Hauptschule selbst wird bei der Wahrnehmung und Durchführung ihrer Aufgaben und Aktivitäten organisatorisch und finanziell von ihrem Förderverein unterstützt.

Weitere und umfassendere Informationen zur Schule finden Sie unter www.hauptschule-kall.de

 

Darüber hinaus besteht für Interessentinnen und Interessenten jährlich die Gelegenheit, die Schule am "Tag der offenen Tür" näher kennenzulernen und persönliche Eindrücke vor Ort zu sammeln.

 

Link zur Hauptschule Kall


Weitere Schulen in der Gemeinde Kall
Neben den gemeindlichen Grund- und Hauptschulen befindet sich im Ortsteil Steinfeld noch das in  Trägerschaft der Salvatorianer stehende Hermann-Josef-Kolleg mit der Möglichkeit zur Internatsunterbringung. 

Im Kernort befinden sich das Berufskolleg Eifel, an dem die theoretische Ausbildung verschiedener Berufszweige erfolgt, sowie die Volkshochschule des Kreises Euskirchen mit einem Angebot verschiedenster Kurse (EDV, Sprachen, Telekolleg, Hobby, Sport etc.).

Ergänzt wird dieses Angebot noch durch die St. Nikolaus-Schule in Kall -Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung- sowie die Förderschule im Hermann-Josef-Haus in Urft mit dem Förderschwerpunkt soziale u. emotionale Entwicklung.

Die Gemeinde Kall ist außerdem Mitglied des Musikschulzweckverbandes Schleiden. Daher finden zahlreiche Unterrichtsangebote der Musikschule Schleiden auch in gemeindlichen Unterrichtsstätten in Kall statt.

Mitgliedschaft im Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
 

Die Gemeinde Kall ist Mitglied im Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden. Die vom Zweckverband gemeinsam unterhaltene, in Schleiden ansässige Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. Derzeit besuchen rund 160 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 16 Jahren die Astrid-Lindgren-Schule. Rund 60 Schüler/innen stammen davon aus der Gemeinde Kall.

 

Kontaktdaten:

Astrid-Lindgren-Schule Schleiden

Schulleiter: Herr Wolfgang Schmitz
Am Mühlenberg 5

53937 Schleiden
Telefon: 02445 - 7025

Fax: 02445 - 851889
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Auszug aus dem Schulgesetz
Siebter Teil   Schulverfassung
Zweiter Abschnitt   Mitwirkung in der Schule
§ 73   Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft
(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

(3) Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.


Aufgaben
Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend – in einzelnen Bundesländern auch beschließend – mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

die Interessen der Elternschaft zu wahren,
Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Je nach Bundesland erstreckt sich die Mitwirkung auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z. B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulessen, über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen oder die Mitsprache bei einer Bestimmung eines Namens für die Schule. Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen und ist in manchen Bundesländern auch Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen und Schülerlotsen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprach- oder Skikursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.

Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung.

 

Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.

An den Konferenzen der Klassenpflegschaft nimmt die Klassenlehrerin mit beratender Stimme teil.

Die Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft.

Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und sein Stellvertreter nehmen beratend an der Klassenkonferenz teil.

 
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören besonders die Beratungen zu:

•Art und Umfang der Hausaufgaben.
•Durchführung von Leistungsüberprüfungen.
•Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften.
•Durchführung von Schulveranstaltungen außerhalb der Schule.
•Anregungen zur Einführung von Lernmitteln.
•Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
Die Klassenpflegschaft beteiligt sich an:

•Organisation von Klassenausflügen.
•Begleitung von Schulfahrten.
•Klassen- und Schulfesten.
Die Klassenpflegschaft darf:

•Anträge an die Schulkonferenz stellen.

 


Der/Die Klassenpflegschaftsvorsitzende kann die Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern fördern und pflegen und hat die Möglichkeit in der Schulpflegschaft mitzuwirken.
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse. Die erste Sitzung findet innerhalb der ersten drei Wochen eines neuen Schuljahres statt, zu der der/die 'alte' Vorsitzende, sein/e Stellvertreter/in oder der/die Klassenlehrer/in einlädt.

 

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule

und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und

Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.

Zu ihren bisherigen Aufgaben sind die Wahl der Schulleiterin oder des

Schulleiters und die Entscheidungen über die Erhöhung der Zahl der Vertretungen

der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen hinzugekommen.

Darüber hinaus kann die Schulkonferenz eine Empfehlung für das Tragen

einheitlicher Schulkleidung abgeben, sofern alle in diesem Gremium vertretenen

Schülerinnen und Schüler zustimmen. Das Schulgesetz unterscheidet

je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten,

der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers,

der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.

Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten:

1.Schulprogramm

2.Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

3.Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen

und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern

4.Festlegung der beweglichen Ferientage

5.Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage

6.Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote

sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen

außerhalb des Unterrichts

7.Or ganisation der Schuleingangsphase

8.V orschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts

9.Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

10.Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die

im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind

11.Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und

Klassenarbeiten

12.Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten

sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

13.Information und Beratung

14.Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen

15.Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

16.W irtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring

17.Schulhaushalt

18.W ahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

19.er gänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften

20.Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung

einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses

21.besondere Formen der Mitwirkung

22.Mitwirkung beim Schulträger

23.Erlass einer Schulordnung

24.Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot

25.Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen

26.Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.

 

Diesen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz

kann allein der Gesetzgeber erweitern.

Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der

abgegebenen Stimmen gefasst.

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der

Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung

auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne

Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der

Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige

Vertretung und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer

nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.

 

Kall - Eifel

 

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. September 2010 um 18:52 Uhr
 
Photovoltaikanlagen Vergütung für Solarstrom
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Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu

Röttgen: Dynamischer Ausbau der Solarenergie sichergestellt

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung (03.03.2010) die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen. Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Quelle: www.bmu.de

Solar und Photovoltaik Firmen in unserer Eifel Region Kall, Schleiden, Mechernich, Euskirchen, Kommern, Hellentahl finden Sie hier:

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. März 2010 um 12:45 Uhr
 
Umstrittener Windpark auf dem Honderberg
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„Ohrenbetäubende Knalleffekte“

Von Gudrun Klinkhammer, 26.02.10

Die Volksvertreter sehen sich von der Betreiberfirma getäuscht. So sollen die Schallmessungen nicht korrekt ausgeführt worden sein. Der Abstand der Windräder zur Ortschaft Golbach sei viel zu gering.

Kall - Erhard Sohn (SPD) nahm im Bauausschuss kein Blatt mehr vor den Mund. Er schimpfte im Laufe der Debatte: „Das ist ja schlimmer als beim Kölner U-Bahn-Bau.“ Dieser Vergleich galt dem umstrittenen Windpark auf dem Honderberg.

Schier Unglaubliches deckte der Fachausschuss am Donnerstagnachmittag vor gut 40 anwesenden Bürgern auf, statt die Ausführungen des Messinstitutes Dekra zum Windparks einfach nur kommentarlos hinzunehmen.

Sohn: „Ich habe der Prognose für den Windpark auf dem Honderberg vertraut, doch jetzt fühle ich mich verschaukelt.“ Rainer Hass (FDP) äußerte den Verdacht, dass schwere Verfahrensfehler vorlägen.

Sowohl die SPD als auch die FDP zweifeln die seit kurzem vorliegende Schallmessung an. Zudem stellen sie die Prognose, die vor der Errichtung des Windparks aufgestellt wurde, massiv infrage. Sohn: „Die Prognose, die uns vor einigen Jahren vorgelegt wurde, stimmt mit den realen Verhältnissen nicht überein.“ Die Windräder hätten sich als vermögensschädigend erwiesen und die Lärmbelästigung sei gesundheitsschädigend und nicht hinnehmbar.

Die Schallmessungen hätten bis Ende August 2009 vorliegen müssen. Stattdessen sei im November eine Messung von knapp zwei Stunden zwischen 5 und 7 Uhr bei untypischer Windrichtung in der Oberstraße 55, einem Punkt im Wind- und damit im Lärmschatten der Räder, durchgeführt worden, wie der Golbacher Friedhelm Hennes als sachkundiger Bürger auffächerte. „Diese Messung ist ein Witz“, so Sohn. Statt Abhilfe, die unter anderem der ehemalige Golbacher Ortsvorsteher Bert Reißdörfer (CDU) versprach, erfahren die betroffenen Bürger nur Verzögerungstaktiken des Betreibers Energiekontor aus Bremen, der Gemeinde und des Kreises, wie Uwe Schmitz (SPD) anmerkte. „Es wird nur auf Zeit gespielt, dabei war es im Juli und August des vergangenen Jahres an den betroffenen Stellen besonders laut, da hätte man sehr gut messen können“, fügte Hennes hinzu. Ton- und Impulshaltigkeit seien auch nicht berücksichtigt worden, legte Hass noch eins oben drauf.

Wie in Pearl Harbor

Dabei donnere 41 Mal pro Minute ein Rotorblatt am Mast eines Windrades vorbei, wusste Hennes zu berichten. Der Schall fällt besonders bei Südwestwind, der die meiste Zeit in der Eifel herrscht, ins Golbacher Tal. „Die Obergolbacher kommen sich zeitweise vor wie in Pearl Harbor“, meinte Hennes.

Der sachkündige Bürger aus Golbach fand weiter heraus, dass Holger Pasch, der die Messung für die Dekra im Auftrag des Windparkbetreibers im vergangenen Herbst durchgeführt hatte, bis 2007 für die Firma Windtest Grevenbroich GmbH gearbeitet hatte. In dieser Funktion hatte er damals selbst die Prognose aufgestellt, die er nun für die Dekra absegnete. „Es kann nicht sein, dass der selbe Clan, der die Windräder aufstellt, sich dann auch noch selbst überprüft. Ich werde alles in Frage stellen.“

Pasch beschrieb in der Prognose, dass der Windpark 2,7 Kilometer südostlich der Ortschaft Schleiden liege. Die nächste Ortschaft nördlich der Windräder sei Broich (Prognose-Abstand: 2,5 Kilometer), die Oleftalsperre liege in zwölf Kilometern Entfernung. „Golbach mit einem Abstand von 619 Metern zu den Windrädern wird gar nicht genannt“, so Hennes. Ein Abstand von 1500 Metern zu einer Ortschaft müsse aus Emissionsgründen normalerweise eingehalten werden. Die Verantwortlichen des Kreises, Achim Blindert und Arno Rennert-Woelke, und ebenso Holger Pasch beteuerten hingegen immer wieder den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen.

Hennes forderte die sofortige Stilllegung, insbesondere der beiden nach Golbach zugewandten Räder. Eckhard Fiebrich (Bündnis 90 / Die Grünen) forderte gar den Rückbau, nachdem seine Parteikollegin Marion Engels die Geräusche vor Ort als „ohrenbetäubende Knalleffekte“ beschrieb, die sie fassungslos gemacht hätten. Toni Mießeler (CDU) gab sich ebenfalls betroffen und forderte eine Langzeitmessung.

Der Ausschuss forderte die Genehmigungsbehörde letztendlich per Beschluss auf, die Erlaubnis für den Betreiber der Windenergieanlagen am Honderberg sofort und so lange ruhen zu lassen, bis die Rechtskonformität nach den Bestimmungen des Windkrafterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen in allen Punkten hergestellt sei.

 
Warum es Sommerzeit und Winterzeit gibt

In Deutschland wurde die jetzt gültige Zeitumstellung von der Normalzeit - oder wie von vielen bezeichnet "Winterzeit" - auf die Sommerzeit im Jahr 1980 eingeführt. Als ein wichtiger Grund galt die Überzeugung, mit der Regelung durch eine bessere Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können.

Diese Überlegung war insbesondere noch eine Nachwirkung aus der Zeit der Ölkrise in Deutschland 1973. Ein weiterer Grund war zudem die Anpassung an Nachbarländer, die diese Regelung schon früher eingeführt hatten.

Von 1950 - 1980 gab es in Deutschland keine Sommerzeit, jedoch existierten vor diesem Zeitraum bereits mehrere Sommerzeiten, so gab es 1947 neben der Sommerzeit sogar noch eine Hochsommerzeit.

Eingeführt wurde die Zeitumstellung erstmals 1916 in Deutschland, drei Wochen später folgten Großbritannien und Irland. Die Bezeichnung die man in den englischsprachigen Ländern für die Zeitumstellung fand, beschreibt auch bereits den Zweck, das Optimum an nutzbarer Tageszeit zu gewinnen: "Daylight Saving Time". Zuvor machte sich etwa bereits Benjamin Franklin in einem Aufsatz mit dem Thema "An Economical Project for Diminishing the Cost of Light."  im Journal de Paris vom 26. April 1784 Gedanken zum Thema. Jedoch dauerte es bis 1907, bis das Thema erneut aufgegriffen wurde, dieses Mal von dem Engländer William Willett dessen Abhandlung "The Waste of Daylight" Grundlage für eine breite Diskussion war. Nachdem die Einführung einer Sommerzeit noch 1908 vom Britischen Unterhaus abgelehnt worden war, wurde diese dann 1916 als "British Summer Time" Realität.

Schon seit der Einführung der Sommerzeit wird über den Sinn und Unsinn dieser Maßnahme diskutiert. Laut Erkenntnissen des Bundesumweltamtes spart man während der Sommerzeit zwar abends elektrisches Licht, jedoch wird dann morgens mehr geheizt, besonders in den kalten Monaten (März, April und Oktober). Insgesamt steigt der Energieverbrauch dadurch sogar an.

Mediziner haben negative Auswirkungen der Zeitumstellung festgestellt, da sich der Organismus mit der Anpassung seines Rhythmuses schwer tut. Besonders Menschen mit Schlafstörungen oder organischen Erkrankungen haben hier anscheinend größere Probleme. Details finden Sie bei Medizininfo.

Übrigens: Laut Studien gibt es am Montagmorgen nach der Zeitumstellung von der Winter- / Normalzeit auf die Sommerzeit mehr Verkehrsunfälle als an einem gewöhnlichen Montagmorgen.

Quelle und weitere Informationen zur Zeitumstellung www.zeitumstellung.de

 

 
Nordic Walking in Kall und Schleiden

Nordic Walking

Bedeutet effektive Bewegung in der freien Natur, um Kraft und Energie zu tanken und Spaß in der Gruppe zu haben.

Nordic Walking
Ist für den Neu- und Wiedereinsteiger ebenso geeignet wie für den ambitionierten Sportler als Bereicherung seines Trainings.

Nordic Walking
Ist ein Bewegungssport für Männer und Frauen, für Jung und Alt! Die Trainer vom Turnverein 1908 Kall, die eine Ausbildung beim Deutschen Nordic Walking Verband gemacht haben. Teilnehmen kann jeder, der Mitglied im Turnverein 1908 Kall ist, neben den Mitgliedsbeiträgen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Schöne Nordic Walking Strecken finden Sie hier:

Foto

 

Nordic Walking ist eine Ausdauersportart, bei der Gehen durch den Einsatz von zwei Stöcken im Rhythmus der Schritte unterstützt wird.

Die Anfänge dieses Sports liegen in den 1930er Jahren. Schon damals wurde im deutschsprachigen Raum unter dem Namen Stockgang oder Stocklauf schnelles Gehen von Langläufern im Sommer und Herbst in das Training integriert, um die Kondition zu verbessern und so schon im Winter in höhere Trainingsintensitäten einzusteigen.

1992 wurde in der amerikanischen Fachliteratur das Pole Walking (Pole = Skistock) vorgestellt. Darunter verstand man Walking mit modifizierten Skistöcken zur Unterstützung der typischen Langlauf-Armbewegung. In Studien von Stoughton, Larkin und Karavan 1992 und Hendrickson 1993 wurden Ausdauereffekte, Trainingsreize und psychologische Profile von Walking mit Stöcken untersucht. Ein Effekt dieser Studienergebnisse war, dass das Nordic Walking als Ausdauersportart propagiert wurde. Da es keinen typischen Walking-Stock gab und die Technik des Nordic Walking nicht weiter entwickelt wurde, ebbte das Interesse bald ab.

Während einer Messe 1997 wurde dann der Stock vom Erfinder des Nordic Walkings Marko Kantaneva vorgestellt. Aus seiner Diplomarbeit und der Kooperation mit der Firma Exel wurde dort dem Publikum diese Sportart präsentiert. Man gewann den Messepreis und somit viel Presseaufmerksamkeit, und bereits 1998 stieg der Verkauf der Stöcke rasant an. Zur Verbreitung und Vermarktung der Sportart wurden verschiedene Verbände gegründet.


Allgemeines


Der Einsatz von Stöcken macht aus Walking ein Training, bei dem zusätzlich die Muskulatur des Oberkörpers beansprucht wird. Nordic Walking ist für ambitionierte Sportler ebenso geeignet wie für untrainierte Menschen. Die Gelenke werden jedoch, entgegen anders lautenden Behauptungen, mehr belastet als beim normalem Spazieren. Nach einer Studie von Sportmedizinern des Krankenhauses für Sportverletzte in Hellersen ist der Sauerstoffverbrauch (und daraus folgernd die Ausdauerbelastung) beim Nordic Walking mit korrekter Ausführung ca. 5% höher als beim konventionellen Walking, wenn dieses ohne zusätzliche Oberkörperbewegungen durchgeführt wird.

 

Der Bewegungsablauf

Walking ist eine Sportart mit zyklischem Bewegungsablauf. Der rechte Stock hat immer dann Bodenberührung, wenn die linke Ferse aufsetzt, der linke Stock, wenn die rechte Ferse aufsetzt. Die Stöcke werden nah am Körper geführt. Der jeweilige Stock wird schräg nach hinten eingesetzt; der Stockeinsatz sollte immer unterhalb des Körperschwerpunktes, also in der Schrittstellung auf der vertikalen Körperachse erfolgen. Es gibt Trainingsarten, bei denen die Hand ständig geöffnet und geschlossen wird.

 

Die Ausrüstung

Nordic-Walking-Stöcke bestehen aus leichten Materialien wie Carbon, Carbon-Glasfaser-Mischung oder Aluminium. Carbon dämpft Schwingungen besser als Aluminium und ist stabiler. Ein abnehmbarer Gummischutz auf den Stockspitzen absorbiert zusätzlich Schläge und mindert Geräusche auf Asphalt. Handschlaufen verhindern ein Abrutschen der Stöcke.

Ein zu kurzer oder zu langer Stock ist bei einer funktionalen Bewegungsausführung hinderlich. Für die Länge der Stöcke kann folgende Faustformel empfohlen werden: Körpergröße (in cm) x 0,65 = Stocklänge. Es empfiehlt sich, im Zweifel eine etwas kürzere Stocklänge als berechnet auszuwählen, damit es nicht zu Ausweichbewegungen in den Schultergelenken kommt. Viele Stöcke lassen sich in der Länge durch Teleskoprohre verstellen.

Die Anforderungen an einen Laufschuh und einen Walking-Schuh sind ähnlich. Im Vergleich zum Jogging-Schuh ist im Walking-Schuh der Fersenbereich und die gesamte Sohle stärker abgerundet und soll so für ein flüssiges Abrollen sorgen.

Walken Sie mit

Kall, idyllisch im Naturpark Nordeifel gelegen, war einst ein bedeutendes Bergbau- und Verhüttungszentrum.
Eine Walking-Strecke folgt dem Pingenwanderpfad, der Einblicke in den Eisensteinbergbau des Kaller Reviers gewährt. Unter Pingen versteht man verlassene Erzgruben oder Schürfstellen, in denen Eisenerze, Bleierze oder
andere Mineralien gefördert wurden. In der Gemeinde Kall gibt es über 2.000 solcher Stellen.


 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Februar 2010 um 09:18 Uhr
 
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