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Schulen Die Gemeinde Kall ist Träger von zwei Grundschulen, die Offene Ganztagsschulen (OGS) sind, sowie einer Hauptschule mit gebundenem Ganztagsangebot. Die Teilnahme der Kinder am Offenen Ganztag der beiden Grundschulen ist freiwillig. Diese Schulform gewährleistet eine über die reguläre Unterrichtszeit hinaus, durch fachlich geschultes Personal vorgenommene (Nach-)Mittagsbetreuung der Kinder und erleichtert berufstätigen Eltern bzw. Alleinerziehenden somit die Vereinbarkeit von Kind und Beruf. Bei der Hauptschule Kall handelt es sich um eine gebundene Ganztagsschule. Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 startete jedoch zunächst nur die Klasse 5 in den gebundenen Ganztag, da die Einführung sukzessive erfolgt. Für die Kinder der Klassen, die am gebundenen Ganztag teilnehmen, ist der Nachmittagsunterricht verpflichtend. Darüber hinaus wird ab Februar 2009 auch für die Schüler/innen, die (noch) nicht am gebundenen Ganztag teilnehmen täglich eine freiwillige Betreuung bis 16.00 Uhr angeboten. Das Angebot umfasst ein frisch zubereitetes Mittagessen mit anschließender Hausaufgabenbetreuung durch qualifizierte Kräfte. Im Anschluss können die Schüler/innen vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Förderangebote wahrnehmen. Gemeinschaftsgrundschule Kall Gemeinschaftsgrundschule Sistig Hauptschule Kall Weitere Schulen in der Gemeinde Kall Gemeinschaftsgrundschule Kall Auelstraße 31
53925 Kall
Tel: 02441/5109
Fax: 02441/77 08 84
E-Mail:
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: Frau Dobring
Leiterin
Sekretariat: Frau Mark
Das Sekretariat ist montags bis donnerstags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
Die im Kernort Kall gelegene Gemeinschaftsgrundschule Kall wird derzeit von rund 310 Schülerinnen und Schülern besucht, die von insgesamt 17 Lehrkräften unterrichtet werden.
Die Schule versteht sich als eine bewegte, ästhetische und kulturelle Schule, in der Kinder ihre eigenen Interessen und Neigungen entdecken und pflegen können.
Seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 ist die Grundschule Kall eine Offene Ganztagsschule (OGS), in der die Kinder auf Wunsch der Eltern bis 16.00 Uhr betreut werden können. Nach einem gemeinsam eingenommenen, gesunden Mittagessen erwartet die Kinder dann ein abwechslungsreiches Nachmittagsangebot: Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Sport- und Bewegungsaktionen wechseln mit musisch-kreativen, lebensweltbezogenen und werkstattorientierten Angeboten ab. Zwischen den Angeboten bestehen stets Rückzugs-, Erholungs- und Spielmöglichkeiten für die Kinder. Durch die Möglichkeit, Projekte auch selbst zu organisieren, lernen die Kinder vor allem Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Bei einigen Angeboten kooperiert die Schule mit dem örtlichen Sportverein und der Musikschule. Das Personal im (Nach-)Mittagsbereich besteht weitgehend aus sozialpädagogischen Fachkräften.
Als Träger der OGS unterstützt der Förderverein die Schule und übernimmt die Mittagsverpflegung der Kinder sowie die Organisation der außerunterrichtlichen Angebote am Nachmittag.
In Kooperation mit der Gemeindebücherei Kall nimmt die Schule am "Antolin"-Programm teil, welches die Leseförderung der Kinder spielerisch trainiert.
Eine Besonderheit an der Grundschule Kall ist die tiergestützte Pädagogik. Die Schule hält auf dem Gelände u.a. Alpakas (kamelartige Tiere, denen eine beruhigende Wirkung nachgesagt wird). Die Kinder haben beaufsichtigten Zugang zu den Tieren, übernehmen die Fütterung und Pflege und sollen dadurch schon früh verantwortungsbewussten Umgang lernen.
Gemeinschaftsgrundschule Sistig Pfarrer-Berens-Straße 10
53925 Kall
Tel: 02445/911210
Fax: 02445/911229
E-Mail:
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: Frau Alfeis
Leiterin
Sekretariat: Frau Fink
Das Sekretariat ist montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 8.00 bis 11.00 Uhr besetzt.
Rund 175 Schülerinnen und Schüler werden derzeit von insgesamt 10 Lehrkräften an der Gemeinschaftsgrundschule Sistig unterrichtet.
Die Schule selbst sieht sich als einen Ort des Lernens und der Gemeinschaft.
Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ist die Grundschule Sistig eine Offene Ganztagsschule (OGS), in der die Kinder auf Wunsch der Eltern bis 16.30 Uhr betreut werden können.
Die Kinder, die am Offenen Ganztag teilnehmen, nehmen in der Mittagspause gemeinsam eine frisch zubereitete, gesunde Mahlzeit ein. Anschließend beginnen vielfältige Ganztagsangebote, die von Lehrkräften sowie qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Neben Hausaufgabenbetreuung erhalten die Kinder bei Bedarf individuelle Unterstützung. Projekte im Rahmen der Erlebnispädagogik sowie Sport-, Spiel- und Tanzangebote sorgen für Abwechslung und fördern außerdem die Bewegung der Kinder. Bei Aktionen aus den Bereichen Musik und Kunst können die Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
Der Förderkreis unterstützt die Schule als Kooperationspartner und übernimmt die Mittagsverpflegung der Kinder sowie die Organisation der außerunterrichtlichen Angebote.
In Kooperation mit der Gemeindebücherei Kall nimmt die Schule am "Antolin"-Programm teil, welches die Leseförderung der Kinder spielerisch trainiert.
Im Schuljahr 2007/2008 ging die Grundschule Sistig als Preisträger des Schulentwicklungspreises "gute gesunde Schule" hervor und erfüllt ihre Aufgaben zum Thema Gesundheitsbildung und -erziehung der Kinder vorbildlich.
Jährlich besteht für Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, sich am "Tag der offenen Tür" ein persönliches Bild von der Schule zu machen.
Hauptschule Kall
Auelstraße 47
53925 Kall
Tel: 02441/5651
Fax: 02441/5653 Email:
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: Herr Hück
Leiter
Sekretariat: Frau Reinecke
Das Sekretariat ist montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
Die im Kernort Kall gelegene Hauptschule besuchen derzeit rund 265 Schülerinnen und Schüler, die von insgesamt 17 Lehrkräften unterrichtet werden.
Die Schule selbst versteht sich als ein "Haus des Lernens", in dem die Schüler/innen sich wohlfühlen und in ihrer Individualität angenommen werden.
Die Hauptschule Kall verfügt über modern ausgestattete Fach- und Informatikräume. Die im Schulgebäude ansässige Gemeindebücherei ermöglicht den Schülerinnen und Schülern den jederzeitigen Zugriff auf eine Fülle von (Sach-)Büchern.
Ein eigens eingerichtetes Berufsorientierungsbüro (BOB) bietet alles zum Thema Berufsberatung sowie die Möglichkeit, Bewerbungen zu erstellen und auf Ausbildungsstellensuche zu gehen, um den Schulabgängern/-innen den Einstieg ins Berufsleben so leicht wie möglich zu machen. Im Rahmen der Berufsorientierung und des Berufseinstiegs arbeitet die Schule eng mit zahlreichen ortsansässigen Firmen zusammen.
Mögliche Schulabschlüsse sind sowohl der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, als auch die Fachoberschulreife ("Mittlere Reife") und die Fachoberschulreife + Qualifikation, welche zum Besuch der Höheren Handelsschule oder der Oberstufe des (Wirtschafts-)Gymnasiums berechtigt.
Zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist die Hauptschule in eine Schule mit erweitertem Ganztagsangebot umgewandelt worden. Im Rahmen dieses "gebundenen Ganztags" ist der Nachmittagsunterricht bis 16.00 Uhr für die Schüler/innen verpflichtend. Im Schuljahr 2008/2009 startete zunächst nur die Klasse 5 in den Ganztagsbetrieb, da die Einführung sukzessive erfolgt. Die Schüler/innen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden täglich mit einer warmen, gesunden Mittagsmahlzeit versorgt, für die der Förderverein der Grundschule Kall sorgt. Zur Zeit wird das Mittagessen gemeinsam in den Räumlichkeiten der angrenzenden Grundschule eingenommen, wohin die Kinder von einer Lehrperson begleitet werden. Eine eigene Mensa der Hauptschule wird noch gebaut.
Außerhalb des Unterrichts bietet die Schule vielseitige Angebote wie Theater, Sport, Mofakurs, etc. als kreativen Ausgleich zum Schulalltag.
Abwechslungsreiche Freizeitgestaltungen sowie soziale Kontaktmöglichkeiten werden auch durch das im Schulgebäude ansässige Schülercafé, zu dem alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre Zugang haben, ermöglicht.
Die Hauptschule Kall steht in Partnerschaft zu einer Schule in Burundi. Durch regelmäßige Aktionen, wie Brötchenverkauf u.ä., engagieren sich die Schüler/innen für ihre Partnerschule und unterstützen diese finanziell mit den erzielten Erlösen.
Die Hauptschule selbst wird bei der Wahrnehmung und Durchführung ihrer Aufgaben und Aktivitäten organisatorisch und finanziell von ihrem Förderverein unterstützt.
Weitere und umfassendere Informationen zur Schule finden Sie unter www.hauptschule-kall.de
Darüber hinaus besteht für Interessentinnen und Interessenten jährlich die Gelegenheit, die Schule am "Tag der offenen Tür" näher kennenzulernen und persönliche Eindrücke vor Ort zu sammeln.
Link zur Hauptschule Kall
Weitere Schulen in der Gemeinde Kall Neben den gemeindlichen Grund- und Hauptschulen befindet sich im Ortsteil Steinfeld noch das in Trägerschaft der Salvatorianer stehende Hermann-Josef-Kolleg mit der Möglichkeit zur Internatsunterbringung.
Im Kernort befinden sich das Berufskolleg Eifel, an dem die theoretische Ausbildung verschiedener Berufszweige erfolgt, sowie die Volkshochschule des Kreises Euskirchen mit einem Angebot verschiedenster Kurse (EDV, Sprachen, Telekolleg, Hobby, Sport etc.).
Ergänzt wird dieses Angebot noch durch die St. Nikolaus-Schule in Kall -Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung- sowie die Förderschule im Hermann-Josef-Haus in Urft mit dem Förderschwerpunkt soziale u. emotionale Entwicklung.
Die Gemeinde Kall ist außerdem Mitglied des Musikschulzweckverbandes Schleiden. Daher finden zahlreiche Unterrichtsangebote der Musikschule Schleiden auch in gemeindlichen Unterrichtsstätten in Kall statt.
Mitgliedschaft im Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
Die Gemeinde Kall ist Mitglied im Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden. Die vom Zweckverband gemeinsam unterhaltene, in Schleiden ansässige Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. Derzeit besuchen rund 160 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 16 Jahren die Astrid-Lindgren-Schule. Rund 60 Schüler/innen stammen davon aus der Gemeinde Kall.
Kontaktdaten:
Astrid-Lindgren-Schule Schleiden
Schulleiter: Herr Wolfgang Schmitz Am Mühlenberg 5
53937 Schleiden Telefon: 02445 - 7025
Fax: 02445 - 851889 E-Mail:
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Auszug aus dem Schulgesetz Siebter Teil Schulverfassung Zweiter Abschnitt Mitwirkung in der Schule § 73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft (1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
(3) Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
Aufgaben Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend – in einzelnen Bundesländern auch beschließend – mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
die Interessen der Elternschaft zu wahren, Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben. an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen. Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.
Je nach Bundesland erstreckt sich die Mitwirkung auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z. B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulessen, über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen oder die Mitsprache bei einer Bestimmung eines Namens für die Schule. Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen und ist in manchen Bundesländern auch Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen und Schülerlotsen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprach- oder Skikursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.
Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung.
Klassenpflegschaft Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.
An den Konferenzen der Klassenpflegschaft nimmt die Klassenlehrerin mit beratender Stimme teil.
Die Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft.
Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und sein Stellvertreter nehmen beratend an der Klassenkonferenz teil.
Aufgaben Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören besonders die Beratungen zu:
•Art und Umfang der Hausaufgaben. •Durchführung von Leistungsüberprüfungen. •Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften. •Durchführung von Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. •Anregungen zur Einführung von Lernmitteln. •Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten. Die Klassenpflegschaft beteiligt sich an:
•Organisation von Klassenausflügen. •Begleitung von Schulfahrten. •Klassen- und Schulfesten. Die Klassenpflegschaft darf:
•Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Der/Die Klassenpflegschaftsvorsitzende kann die Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern fördern und pflegen und hat die Möglichkeit in der Schulpflegschaft mitzuwirken. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse. Die erste Sitzung findet innerhalb der ersten drei Wochen eines neuen Schuljahres statt, zu der der/die 'alte' Vorsitzende, sein/e Stellvertreter/in oder der/die Klassenlehrer/in einlädt.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule
und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und
Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.
Zu ihren bisherigen Aufgaben sind die Wahl der Schulleiterin oder des
Schulleiters und die Entscheidungen über die Erhöhung der Zahl der Vertretungen
der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen hinzugekommen.
Darüber hinaus kann die Schulkonferenz eine Empfehlung für das Tragen
einheitlicher Schulkleidung abgeben, sofern alle in diesem Gremium vertretenen
Schülerinnen und Schüler zustimmen. Das Schulgesetz unterscheidet
je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten,
der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers,
der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.
Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten:
1.Schulprogramm
2.Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
3.Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen
und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
4.Festlegung der beweglichen Ferientage
5.Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
6.Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen
außerhalb des Unterrichts
7.Or ganisation der Schuleingangsphase
8.V orschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
9.Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
10.Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die
im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
11.Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und
Klassenarbeiten
12.Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten
sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
13.Information und Beratung
14.Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
15.Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
16.W irtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
17.Schulhaushalt
18.W ahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
19.er gänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
20.Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung
einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
21.besondere Formen der Mitwirkung
22.Mitwirkung beim Schulträger
23.Erlass einer Schulordnung
24.Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot
25.Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen
26.Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.
Diesen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz
kann allein der Gesetzgeber erweitern.
Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst.
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der
Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung
auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne
Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der
Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige
Vertretung und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer
nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
Kall - Eifel
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